Geschäftskunden

Wählen Sie mehr Service aus einer Hand

Dienstleistungen für Wohnungsbaugenossenschaften, Hausverwaltungen, kommunale Gesellschaften und Gewerbetreibende.

Als Immobilienbesitzer und -verwalter sind Sie verpflichtet an Feuerstätten sowie an Heizungsanlagen und Schornsteinen regelmäßig vorgeschriebenen Tätigkeiten durchführen zu lassen. Dies sind unter anderen allgemeine Schornsteinfegerarbeiten, wie Kehrungen, Überprüfungen und Messungen.

Schon bei einer kleinen Anzahl an Immobilienobjekten kann dies zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand führen. Gerade dann, wenn Objekte auf verschiedenen Stadtteile oder Ortschaften aufgeteilt sind, fällt dies massiv ins Gewicht.

 


 

Der Schornsteinfeger

Alle erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten, wie Kehrungen, Überprüfungen und Begutachtungen 

Abgaswegprüfung und Messung gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) 

Beratung in feuerungstechnischen Fragen

 

 

Mängelmeldung

Festgestellte Mängel werden protokolliert und dem Hauseigentümer und dem zuständigen bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mittels Mängelbescheid mitgeteilt. Je nach festgestellten Mangel und der dadurch bestehenden Gefahr für den Betreiber wird eine Frist zur Beseitigung der Störung gesetzt oder ggf. die Anlage außer Betrieb genommen.

 

Mängelbeseitigung

Kleinere festgestellte Mängel werden direkt vor Ort oder innerhalb eines kurzen Zeitraums durch unser Team beseitigt. Größere Defekte gehen wir nach Absprache mit Ihnen und Kostenvoranschlag an.

 

Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid wird innerhalb von 7 Jahren zwei mal angefertigt. Die dazu gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt und auf Ihren Wunsch von uns begleitet. Wir achten auf die Einhaltung von Fristen gemäß dem Feuerstättenbescheid.
   

Bündelung von Belegen

Rechnungen, Formulare, Protokolle - alle relevanten Belege werden von uns geprüft und gebündelt an Sie weitergegeben. Damit schaffen wir Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Sie reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, können Arbeitsschritte gezielt steuern und die Kosten senken.
 

 

Die Daten-Cloud

Daten zu den Vorhandenen Feuerstätten in den Liegenschaften sowie zu den von uns betreuten Objekten sind online abrufbar. Sie sehen den aktuellen Status der Anlagen und ausgeführten Arbeiten. Sämtliche Dokumente, wie Rechnungen, Prüf- und Messberichte oder Belege können abgerufen werden.



Hier greifen unsere kundenorientierten Dienstleistungen

Seit 1983 sind wir im Schornsteinfegerhandwerk tätig und wissen worauf es ankommt. Als Ihr Partner nehmen wir den Platz als kompetenten Vermittler zwischen Ihnen und den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ein. Wir übernehmen Ihre Verwaltung, bündeln Informationen, Belege und archivieren diese auf Ihren Wunsch. Alle erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten werden gemäß Feuerstättenbescheid fristgerecht durch unser Team ausgeführt. Unabhängig vom Standort. Notwendige Reparaturen werden in Abstimmung mit Ihnen ausgeführt und kleinere festgestellte Mängel direkt vor Ort oder innerhalb eines kurzen Zeitraums durch unser Team beseitigt. Somit entfällt der bürokratische, organisatorische und zeitliche Aufwand zwischen Verwaltung bzw. Eigentümer, Schornsteinfeger, Handwerker und dem dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

 

 

Andreas Sueva

Wippringser Weg 8 , 59519 Möhnesee 

Telefon: 02373 - 961000 0
Fax: 02373 - 961000 3

E - Mail: info@schornsteinfeger-sueva.de

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