Privatkunden

Als Haus- und Wohnungseigentümer müssen Sie sicherstellen, dass eine Schornsteinreinigung bzw. -überprüfung als auch eine Durchführung der Bundesimmissionsschutzmessung in den vorgeschriebenen Intervallen erfolgt. Das bedeutet im Klartext, Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten selbst veranlassen und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Nachweis darüber erbringen. Die notwendigen Arbeiten dafür können Sie an einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl vergeben. Diese Rechte und Pflichten gelten für Sie seit dem 1. Januar 2013.

Der Schornsteinfeger

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin zur Ausführung von bestimmten hoheitlichen Aufgaben zuständig, die er nach Gebührenordnung in Rechnung stellt. Für Sie besteht jedoch die Möglichkeit für die gemäß Feuerstättenbescheid durchzuführenden Schornsteinfegertätigkeiten einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl auszusuchen. Allgemeine Schornsteinfegertätigkeiten sind:

Alle erforderlichen Schorn­stein­fegerarbeiten, wie Kehrungen, Überprüfungen sowie Abgaswegprüfung und Messung gemäß BImSchV.

Zuverlässig. Kompentent. Günstig.

Andreas Sueva - "Freier Schornsteinfeger Service" führt für Sie alle oben genannten erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten fachgerecht aus. 
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Ihre Vorteile

Durchführung der jährlichen gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten inkl. der notwendigen arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Weiterhin bieten wir unseren Kunden eine kostenlose Beratung der vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchzuführenden Feuerstättenschau an und Prüfung der Feuerstättenbescheide und der Rechnungen. Wir stehen unseren Kunden für alle Fragen rund das Schornsteinfegerhandwer zur Verfügung und bieten mehr Service aus einer Hand bei günstigen Preisen.

Weitere Dienstleistungen

 

  • Allgemeinen Schornsteinfegertätigkeiten, wie Kehrungen, Überprüfungen und Begutachtungen
  • Abgaswegprüfung und Messung gemäß BImSchV
  • Energieberatung und Gebäudecheck
  • Beratung, Wartung und Verkauf von Rauchwarnmelder
  • Gas-Haus-Schau
  • Blow Up / Dichtigkeitsprüfung
  • Schimmelpilzanalyse
  • Heizkesselreinigung
  • Austausch defekter Schornsteinreinigungsverschlüsse
  • Schornsteinaufsätze
  • Neutrale Beratung in allen feuerungstechnischen Fragen
  • Partner für Kaminöfen und weiteren Handwerklichen Dienstleistungen rund ums Haus
  • Verkauf, Wartung und Montage von Kohlenmonoxid- und Rauchmeldern

 

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers beschränken sich auf die Vorgaben des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und bestehen im wesentlichen aus:

  • Durchführung der Feuerstättenschau (2 x in 7 Jahren) inkl. Erstellung des Feuerstättenbescheides(gesetzliche Gebühren)
  • Führung des Kehrbuches
  • Abnahme von neuen Feuerstätten

Andreas Sueva

Wippringser Weg 8 , 59519 Möhnesee 

Telefon: 02373 - 961000 0
Fax: 02373 - 961000 3

E - Mail: info@schornsteinfeger-sueva.de

Mehr Service aus einer Hand

- Allgemeinen Schornsteinfegertätigkeiten

- Energieberatung und Gebäudecheck

- Blow Up / Dichtigkeitsprüfung

- Schimmelpilzanalyse

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